Bereichsbild

Teilprojekt Menschenbild und Neurowissenschaften


Projektsprecher: Prof. Dr. Dr. Thomas Fuchs (Medizin, Psychiatrie und Philosophie)

Beteiligt: W. Brugger † (Rechtswissenschaft), A. Draguhn (Medizin, Neurobiologie), W. Härle (Theologie), J. Halfwassen (Philosophie), J. Hüfner (Physik), H. Kiesel (Germanistik), J. Wassmann (Ethnologie)

 

Das neurowissenschaftliche Projekt der Naturalisierung des Geistes ist inzwischen soweit fortgeschritten, dass sich die Frage nach dem Verhältnis von Gehirn und Person, nach den Grenzen personaler Freiheit ebenso wie nach den Grenzen möglicher Eingriffe in das Gehirn stellt. Das Projekt wird sich mit der Thematik unter drei Aspekten auseinandersetzen: 1. Auswirkungen der Erkenntnisse der Hirnforschung auf die gesellschaftliche Praxis in bestimmten Einzeldisziplinen; 2. Neurobiologische Bedingungen personaler Autonomie; 3. Freiheit und Determinismus.

A) Hirnforschung und Gesellschaft - Voraussetzungen und Potenziale des Dialogs

Dieses Projekt untersucht den gegenwärtigen Dialog zwischen Hirnforschung und Gesellschaft. Anhand dreier ausgewählter Beispiele soll zunächst untersucht werden, welche Ansprüche von Seiten der Hirnforschung formuliert, wie sie begründet werden, und in welchem Stadium sich die technischen Anwendungen befinden. Anschließend soll die bisherige Rezeption der neuen Erkenntnisse in diesen Praxisbereichen untersucht werden. Dabei interessieren besonders folgende Fragen: Wie beeinflussen Erkenntnisse der Neurobiologie unser Menschenbild? Mit welchen Traditionen kommt es zu Konflikten? Wie gelingt der begriffliche und praktische Transfer zwischen der Hirnforschung und den Referenzdisziplinen?

1. Psychiatrie und angewandte Psychologie

Die Einführung hochwirksamer Psychopharmaka eröffnet die Möglichkeit der pharmakologischen Manipulation von kognitiven Leistungen oder Verhaltensweisen bei Menschen, die nicht im engeren Sinne krank sind. Diese Ausweitung der Medizin soll am Beispiel des Methylphenidats zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) bei Kindern untersucht werden. Wie hat sich die Praxis im Umgang mit Lern- und Verhaltensstörungen verändert? Welche grundlegenden Fragen des Umgangs mit Kindern werden hiervon berührt? Welche Veränderungen folgen aus dieser Technik für die Gesellschaft (z.B. Klinisierung von Verhaltensmerkmalen bzw. umgekehrt Einfluss gesellschaftlicher Leistungserwartungen auf die medizinische Praxis), und wie werden diese öffentlich diskutiert?

2. Hirnforschung und Pädagogik

Die Reifung des hochgradig plastischen Gehirns in der Interaktion mit der sozialen Umwelt stellt einen wesentlichen Gegenstand der Hirnforschung dar. Damit könnten auch pädagogische Rezeptionen im Hinblick auf Chancen und Gefährdungen eine zentrale Bedeutung gewinnen. Gleichwohl haben neurobiologische Erkenntnisse bisher kaum Eingang in Lehrmethoden, Curricula und Bewertungen des Bildungssystems in Deutschland gefunden. Eine gründliche Bestandsaufnahme soll herausarbeiten, welche Anwendungsmöglichkeiten der Hirnforschung sich im Bildungssystem bieten, ob und wie sie in der Pädagogik und Bildungspolitik rezipierbar sind, und welche Hindernisse ihnen im Wege stehen. Am Beispiel dieses noch größtenteils hypothetischen Praxisbezugs soll besonders untersucht werden, in­wieweit der Dialog durch unter­schiedliche Sprach- und Fachtraditionen behindert wird.

3. Hirnforschung, Rechtsphilosophie und Strafrecht

Nach Aussage prominenter Hirnforscher steht die strafrechtliche Zurechnung von Schuld im Widerspruch zu neueren Erkenntnissen über die Handlungsfreiheit. Eine extreme Position fordert für das Strafrecht die Beschränkung auf Verhaltenskorrekturen unter Verzicht auf den Schuldbegriff. Weniger radikal ist die Forderung nach Einbeziehung neuer fachwissenschaftlicher Erkenntnisse, die zu einer Ausweitung von Tatbeständen der mangelnden Zurechnungsfähigkeit führen sollten, etwa bei subtilen Störungen des Frontalhirns nach frühkindlichem Stress. Eine Untersuchung des Dialogs zwischen Hirnforschung und Strafrecht soll, ausgehend von einer Bestandsaufnahme der neuen Erkenntnisse, die unterschiedlichen Konzepte und Formulierungen von Zurechnung in beiden Gebieten herausarbeiten. Darauf aufbauend soll untersucht werden, ob und inwiefern überkommene Verständnisse von Schuld und Zurechnung der Reformulierung bedürfen.

B) Das Gehirn – ein Organ der Freiheit? Anthropologische und neurobiologische Konzeptionen personaler Autonomie

In der klassischen Ethiktradition und Handlungstheorie setzt das Verständnis von Handlungen im Unter­schied zu natürlichen Ereignissen eine abwägende, beurteilende und zu Entscheidungen fähige Instanz voraus, die zumeist dem Begriff der Person zugeordnet wird. Für Personen ist es charakteristisch, dass sie nicht unmittelbar aus Impulsen her­aus agieren müssen, sondern das eigene Handeln vor dem Hintergrund ihrer Überzeugungen und unter Berücksichtigung der Interessen anderer bewerten und bestimmen können. Dieses Vermögen der Selbstbestimmung spielt insbesondere seit Kant eine zentrale Rolle für die Begründung der Menschen­würde. Die neurobiologische Problematisierung der Willensfreiheit hat daher potenziell weit­reichende Auswirkungen auf unser Verständnis von Personalität und menschlicher Würde. Die Brisanz des Themas zeigt sich nicht zuletzt in zahlreichen literarischen Negativ-Utopien wie Aldous Huxleys „Brave New World“ (1932) oder Stanislaw Lems „Futurologischer Kongress“ (1972), in denen die Menschen durch massenweise verabreichte Manipulationsdrogen um ihre Entscheidungsfreiheit gebracht werden. Problematisiert wird das Konzept der weitgehend autonomen Person auch in der Ethnologie, nämlich im Blick auf nicht-westliche Kulturen, die den Menschen als soziales (person), psychologisches (self) und körperlich abgegrenztes Wesen (individual) höchst unterschiedlich definieren. Im indo-pazifischen Raum werden die soziozentrischen und relationalen Aspekte einer Person betont, die in ein Netzwerk von sozialen Beziehungen eingebunden gesehen wird, als „dividual“ (Strathern), und deutlich weniger als selbständiges Individuum mit einem „Innenleben“. Besonders am Lebensanfang und am Lebensende kann die personale Autonomie reduziert sein: Erst ein Erwachsener wird als ein vollwertiger Mensch mit sozialer Kompetenz betrachtet, Kinder müssen diese Fähigkeiten in der Sozialisation graduell erlernen, alte Menschen hingegen de-sozialisieren sich mit zunehmendem Alter.

Das Projekt soll in der Debatte um personale Autonomie neue Wege beschreiten, indem es

  • die anthropologischen Voraussetzungen personaler Autonomie mit den Erkenntnissen der Neurobiologie in Beziehung setzt und dabei insbesondere diejenigen Besonderheiten der menschlichen Gehirnentwicklung heranzieht, die dem Menschen im Verlauf seiner Phylo- und Ontogenese zunehmende Freiheitsgrade ermöglichen. Dazu gehören insbesondere spezifische Frontalhirnfunktionen, die der Regulation emotionaler Impulse und der Fähigkeit zur Perspektivenübernahme bzw. „Theory of Mind“ zugrundeliegen.
  • die Konzeption personaler Autonomie zu verschiedenen Sozialisationsbedingungen in Beziehung setzt, die zum einen – in den westlichen Gesellschaften – die Entwicklung einer „exzentrischen“ Position (Plessner) und Selbstbestimmung fördern, zum anderen – in den pazifischen Gesellschaften – eher eine „soziozentrische“ Personentwicklung begünstigen.

Das Projekt soll somit biologische und sozialanthropologische Deutungen der Entwicklung personaler Autonomie auf eine mögliche Konvergenz oder Divergenz hin untersuchen.

 

C) Determinismus und Freiheit

Der Projektteil wählt einen neuen Zugang zum Problem der Handlungs- und Willensfreiheit, der sich an der intellektuellen Biographie einzelner Denker orientiert. Dabei soll die Entwicklung von Persönlichkeiten rekonstruiert werden, die einen klar erkennbarer Wechsel von einer Auf­fassung, die dem Menschen Handlungs- und Willensfreiheit zuschreibt, zu einer entgegengesetzten Position vollzogen haben, in der der Mensch hinsichtlich seines Handelns und Wollens als grundsätzlich abhängig gilt – oder einen entgegengesetzten Wechsel. Eindeutig identifizierbare Kandidaten sind für die eine Position (mit weltgeschichtlichen Konsequenzen) Martin Luther, für die andere Jonathan Edwards und William James. Es gibt ferner mehrere Denker, bei denen ein phasenweises Schwanken zwischen beiden Auffassungen erkennbar ist: Augustin, Fichte, Schelling.

 

Als Arbeitsbegriffe verwendet die Projektgruppe das Begriffspaar Determinismus und Freiheit, wobei vorausgesetzt wird, dass beide Begriffe in hohem Maße klärungsbedürftig sind und im Projektverlauf immer wieder auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden müssen. Die Aufmerksamkeit richtet sich insbesondere darauf, welche Erfahrungen, Einsichten, konzeptionelle oder begriffliche Entscheidungen bei den jeweiligen Denkern für ihre Umorientierung maßgeblich waren. Diese Faktoren sollen dann in der gemeinsamen interdisziplinären Arbeit auf ihre Tragfähigkeit oder Problematik, Überzeugungskraft oder Fehlerhaftigkeit hin untersucht werden. Ideal wäre es, wenn in diesem Zusammenhang zwei Forschungsarbeiten an Denkern in gegenläufiger Richtung durchgeführt werden könnten, die einerseits voneinander so unabhängig sind, dass die jeweilige Position möglichst klar herausgearbeitet werden kann, andererseits aber auch so aufeinander bezogen sind, dass die jeweiligen Arbeitsergebnisse sinnvoll miteinander verglichen werden können.

Seitenbearbeiter: Geschäftsstelle
Letzte Änderung: 12.09.2011