Sommersemester 2015

 

I. Interdisziplinäres Kolloquium

Das interdisziplinäre Kolloquium findet als Blockveranstaltung in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Studierende, die im Kolloquium vortragen wollen, können sich über das Anmeldungsformular online vormerken lassen. Sie sollten alle anderen erforderlichen Leistungen für das Marsilius-Zertifikat bereits erbracht haben (siehe Satzung). Die Veranstaltungstermine werden in Absprache mit den Referierenden festgelegt.

 

II. Brückenveranstaltungen

 

Chancen und Risiken in der frühen Kindheit aus psychologischer und ökonomischer Perspektive

Prof. Dr. Christina Gathmann (Wirtschaftswissenschaften)

Prof. Dr. Sabina Pauen (Psychologie)

Blockseminar mit vorheriger Vorbesprechung

Termine: Konstituierende Sitzung Mo 20.04.2015, 15-17h im Marsilius-Kolleg, Haus Buhl

Montag 27.04.2015, 15-17h

Montag 04.05.2015, 15-17h

und zwei weitere Termine am Ende der Vorlesungszeit

Ort: Seminarraum, Haus Buhl oder: Psychologisches Institut

Das interdisziplinär angelegte Seminar bringt Wissenschaftler aus der Psychologie und Wirtschaftswissenschaften zusammen, um das aktuell vieldiskutierte Thema der Fremdbetreuung von Klein- und Vorschulkindern zu analysieren. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf Fragen liegen wie: Was motiviert Eltern, bestimmte Betreuungsformen für ihr Kind zu wählen? Welche Bedeutung kommt dem  gesellschaftspolitischen Zusammenhang (Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, Altersarmut etc.) zu? Welche Auswirkungen hat Fremdbetreuung auf die Entwicklung der Kinder und der Familie? Welche Rolle spielt die Qualität der Betreuung und wie kann man sie messen? Ziel der Veranstaltung ist es, anhand des Forschungsthemas „frühe Kindheit“ die Perspektiven und Herangehensweise der jeweils anderen Fachdisziplin besser kennenzulernen und neue Fragestellungen für einen fruchtbaren interdisziplinären Dialog zu erarbeiten.

Planetary Health – Ist unser Planet krank?

Bitte beachten: Für dieses Seminar liegen bereits so viele Anmeldungen vor, dass wir leider keine weiteren Anmeldungen annehmen können. Wir bitten um Verständnis.

Prof. Dr. Werner Aeschbach-Hertig (Umweltphysik)

Prof. Dr. Marcus Koch (Biologe)

PD Dr. Sabine Gabrysch (Public Health)

Dr. Thomas Jänisch (Public Health)

Dr. Nicole Vollweiler (Georgraphie)

Termine: 14 tägig:

I. Freitag, 24. April – Konstituierende Sitzung (2h)
II. Freitag, 8. Mai – Methoden und Konzepte (4h)
III. Freitag, 22. Mai – Diagnose (4h)
IV. Freitag, 12. Juni – Lösungsansätze (4h)
V. Freitag, 26. Juni – Abschlusssitzung (2-3h)

Ort: n.n.

Ökosysteme sind unabdingbar mit Gesundheit und menschlichem Wohlbefinden verbunden, ob durch die Bereitstellung von Gütern (Trinkwasser und Nahrungsmittel) oder durch die Regulation krankheitserregender Vektoren und Pathogene.

In den vergangenen 50 Jahren haben Menschen rapider und in umfangreicherem Maße Einfluss auf Ökosysteme genommen, als es in ihrer Historie jemals der Fall gewesen ist. Stetig wachsende Bevölkerungszahlen und kontinuierlich steigende Forderungen nach Nahrung, Trinkwasser und Treibstoff resultieren in einem substantiellen und irreversiblen Verlust von Lebensvielfalt auf der Erde. Globale Veränderungen in der chemischen Zusammensetzung der Atmosphäre und der Ozeane wirken sich direkt und indirekt über den Klimawandel auf das Gesamtsystem Erde mit all seinen Teilsystemen aus.

Ist unser Planet tatsächlich krank? Wie lange werden Ökosysteme ihre Funktionen noch aufrechterhalten können? Bedeutet die Dysfunktionalität eines Teilsystems sogleich den Zusammenbruch des Gesamtsystems? Bis zu welchem Grad kann das Gesamtsystem Störfaktor(en) ausgleichen? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus des interdisziplinären Seminars „Planetary Health.“

In Analogie zum menschlichen Organismus soll in dieser Veranstaltung das prozessuale und systemtheoretische Verständnis von Gesundheit in Bezug auf eine funktionierende Umwelt im Vordergrund stehen.Zunächst werden grundlegende Konzepte und Analyseansätze vorgestellt und gemeinsam erarbeitet. Anhand von ausgewählten Beispielen sollen dann einzelne Systeme auf ihre Funktionalität überprüft und ggf. Lösungs-/ Theraphievorschläge ausgearbeitet werden.

Ziel des Seminars ist neben der Vermittlung wichtiger Ansätze und Analysekonzepte die Verankerung des interdisziplinären Dialogs bei der gemeinsamen Erstellung von Lösungsstrategien.

Recht auf Gesundheit – Gesundheit per Gesetz?

Prof. Dr. Albrecht Jahn (Medizin)

Prof. Dr. Bernd Grzeszick (Jura)

Prof. Dr. Jale Tosun (Politikwissenschaft)

Blockseminar:

Beginn 8.Mai 9.00h
Ende: 9. Mai voraussichtlich 16.00h

Ort: n.n.

Die UN-Sozialkonvention, die Deutschland 1973 ratifiziert hat, beinhaltet das Recht auf Gesundheit (nicht Gesundsein!); internationale Regelwerke wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften  und die Anti-Tabakkonvention der WHO, sowie nationale Gesetze haben den Gesundheitsschutz zum Ziel. Doch auch viele andere politische Entscheidungen und Rechtsvorschriften, die auf den ersten Blick nichts mit Gesundheit zu tun haben, beeinflussen die individuelle wie öffentliche Gesundheit. In der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion, insbesondere auch innerhalb des Gesundheitssektors selbst, steht die unmittelbare medizinische Versorgung  im Vordergrund und wird als bei Weitem wichtigsten Beitrag zur Herstellung und Erhaltung von Gesundheit betrachtet, während die Rolle nichtmedizinischer Maßnahmen wie Anschnallpflicht oder Tabakkontrolle oft unterbewertet wird. Dabei kommt es auch zu normativen Konflikten zwischen Gesundheitsschutz und anderen Zielen, wie am Beispiel Tempolimit versus „freie Fahrt für freie Bürger“ zu sehen ist. Im interdisziplinären Diskurs zwischen Medizin, Politikwissenschaften und Rechtswissenschaften wollen wir daher folgenden Fragen nachgehen:

1.         Welche Rolle spielen internationale rechtliche Vereinbarungen (z.B. UN-Menschenrechte, Recht auf Gesundheit) im politischen Alltag?

2.         Lässt sich das Recht auf Gesundheit auf nationaler und internationaler Ebene einfordern?

3.         In welchem Umfang können gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit beitragen?

4.         Hat das Recht auf Gesundheit Priorität gegenüber anderen politischen Zielen?

Ziel des Seminars ist neben der Vermittlung wichtiger Ansätze und Analysekonzepte aus den Bereichen Public Health, Gesundheitspolitik und Recht über den Vergleich von nationalen und internationalen Fallbeispielen eine gemeinsame Gesamtsicht zu erarbeiten. Hierbei werden wir einen aktuellen Bezug zur Debatte um neue globale Gesundheitsziele des „Post 2015-Prozesses“ der UN herstellen, an dem sich die EU und die Bundesregierung aktiv beteiligen.

Urteilen aber wie?

Prof. Dr. Silke Hertel (Erziehungswissenschaft)

Prof. Dr. Gerhard Dannecker (Rechtswissenschaft)

Prof. Dr. Ingrid Schoberth (Theologie)

Termin: 14 tägig: vom 13.04. an, Montag 16-20h
Ort: Institut für Bildungswissenschaften, Akademiestr 3, R 107

Im ersten Seminar „Urteilen aber wie? I“ werden im Diskurs über interdisziplinäre Fragestellungen und unter Einbezug von Professionsvertretern Kriterien des Urteilens erarbeitet, kritisch reflektiert und klassifiziert. Dabei wird insbesondere die persönliche Haltung (inwiefern betrifft mich das Problem, das Thema, die Herausforderung zum Urteilen persönlich?) Raum in den Reflexionen beanspruchen. Das Ziel ist, den Unterschied zwischen Person und berufsbedingter/professionsbedingter Rolle darzustellen und hieran auch Urteilskonflikte und Urteilsfehler zu verdeutlichen.

Es wird für Aspekte moralischer Intuition sensibilisiert, diese werden auch in den Diskurs eingebracht: Welche Leitlinien und Orientierungen nehme ich als Lernender und Lehrender in Anspruch? Von woher kommen mir Kriterien des Urteilens zu. Gibt es moralische, juristische und pädagogische Orientierungen, die mein Urteilen bestimmen oder zumindest beeinflussen? Ein Schwerpunkt bildet in diesem Zusammenhang           unter Einbezug von Professionsvertretern der Fachdiskurs , der in der je besonderen Perspektive, ob juristisch, theologisch oder bildungswissenschaftlich, kritisch kommentierend aufgenommen werden soll.

Zudem werden die Studierenden zur kritischen Selbstreflexion eingeladen, d.h. es wird empfohlen, während des Seminars zur Unterstützung der Selbstreflexion ein Tagebuch zu führen, um zum Abschluss der jeweiligen Seminare erinnernd in den Reflexionsprozess einzusteigen und zugleich, das Urteilen zu lernen, den Lernprozess genauer abzubilden und zu dokumentieren. Ziel ist es, mögliche individuelle Professionalisierungsprozesse sichtbar zu machen.

Das Seminar wird von einem interdisziplinären Dozententeam geleitet (Bildungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Theologie), zudem setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammen. Im WS 2015/16 wird das Folgeseminar „Urteilen lernen II“ angeboten. Der Besuch beider Veranstaltungen wird empfohlen, ist aber keine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem der beiden Seminare. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Seminararbeit zu schreiben bzw. einen Fachdidaktischen Seminarschein (Evangelische Theologie) zu erwerben.

 

III. Disziplinäre Veranstaltungen für fachfremde Studierende

 

Seitenbearbeiter: Geschäftsstelle
Letzte Änderung: 16.03.2018
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