Antragsverfahren
Neue Marsilius-Projekte können aus den Arbeitsvorhaben der Fellows entstehen. Diese können eine 10-seitige Projektbeschreibung einreichen.
- Dabei soll das Projekt insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele des Marsilius-Kollegs erläutert werden und aufgezeigt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftskulturen inhaltlich und organisatorisch verwirklicht werden soll.
- Der Antrag sollte verdeutlichen, wie Nachwuchswissenschaftler/innen im Rahmen des Projekts gefördert werden sollen.
- Das Ziel der Geschlechtergleichstellung sollte angemessen berücksichtigt werden.
- Ein auf drei Jahre angelegter Arbeitsplan sollte auch darauf eingehen, welche Anschlussfinanzierung angestrebt wird oder ob ein größeres Projekt (z. B. ein Sonderforschungsbereich) beantragt werden soll.
- Dem Antrag ist eine Liste der Projektbeteiligten mit kurzen Lebensläufen (1/2 Seite) und Auswahlbibliographien (jeweils maximal 10 Titel) beizufügen.
Eine frühzeitige Ankündigung des Projektantrages kann das Begutachtungsverfahren beschleunigen.
Bewilligungsverfahren:
- Externe Begutachtung (schriftliche Gutachten)
- Empfehlung des Auswahlausschusses des Marsilius-Kollegs
- Entscheidung durch das Rektorat
Das Marsilius-Kolleg dankt der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften für die Vermittlung von Gutachterinnen und Gutachtern. Durch diese indirekte Auswahl der Gutachter/innen soll das Bewilligungsverfahren noch objektiver gestaltet werden.
Seitenbearbeiter:
Geschäftsstelle
Letzte Änderung:
30.08.2010