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Antragsverfahren

Neue Marsilius-Projekte können aus den Arbeitsvorhaben der Fellows entstehen. Diese können eine 10-seitige Projektbeschreibung einreichen.

  

  • Dabei soll das Projekt insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele des Marsilius-Kollegs erläutert werden und aufgezeigt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftskulturen inhaltlich und organisatorisch verwirklicht werden soll.
  • Der Antrag sollte verdeutlichen, wie Nachwuchswissenschaftler/innen im Rahmen des Projekts gefördert werden sollen.
  • Das Ziel der Geschlechtergleichstellung sollte angemessen berücksichtigt werden.
  • Ein auf drei Jahre angelegter Arbeitsplan sollte auch darauf eingehen, welche Anschlussfinanzierung angestrebt wird oder ob ein größeres Projekt (z. B. ein Sonderforschungsbereich) beantragt werden soll.
  • Dem Antrag ist eine Liste der Projektbeteiligten mit kurzen Lebensläufen (1/2 Seite) und Auswahlbibliographien (jeweils maximal 10 Titel) beizufügen.

Eine frühzeitige Ankündigung des Projektantrages kann das Begutachtungsverfahren beschleunigen.

 

 

Bewilligungsverfahren:

 

  • Externe Begutachtung (schriftliche Gutachten)
  • Empfehlung des Auswahlausschusses des Marsilius-Kollegs
  • Entscheidung durch das Rektorat

Das Marsilius-Kolleg dankt der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften für die Vermittlung von Gutachterinnen und Gutachtern. Durch diese indirekte Auswahl der Gutachter/innen soll das Bewilligungsverfahren noch objektiver gestaltet werden.

Seitenbearbeiter: Geschäftsstelle
Letzte Änderung: 30.08.2010
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